Existenzanalyse und Logotherapie nach Dr. Dr. Viktor Emil Frankl

Psychotherapie

Psychotherapie nach Dr. med. Dr. phil.
Dr.h.c.mult Viktor E. Frankl

 

Die Existenzanalyse und Logotherapie nach Dr. med. Dr. phil. Dr.h.c.mult Viktor Emil Frankl ist eine sinn- und wertorientierte Richtung der Psychotherapie. Der Therapieprozess fokussiert auf Ressourcen- und Lösungsorientierung sowie auf der Weitung des persönlichen Handlungs-, Haltungs- und Entscheidungsfreiraumes, insbesondere in existenziellen Lebenslagen.

Neben-, Wechselwirkungen von Psychotherapie

Im Rahmen von Psychotherapie kann es Phasen der Symptomverstärkung geben. Weiters können sich innerhalb partnerschaftlicher, familiärer und freundschaftlicher Beziehungen Irritationen, auch konflikthafte Situationen, ergeben. Die zeitgleiche und parallele Inanspruchnahme mehrerer Psychotherapien bzw. psychosozialer Beratungen kann zu unerwünschten Wirkungen und Überforderung aufgrund einer zu hohen emotionalen Dichte führen. Ebenso können mehrere unterschiedliche Therapieansätze und -ziele einem heilungsfördernden Verlauf einer Psychotherapie entgegenstehen.

Terminvereinbarung unter
+43 699 81297144
Eine Terminvereinbarung erfolgt jeweils am Ende einer Einheit bzw. in dringlichen Fällen telefonisch. Wenn Sie eine Nachricht auf meiner Mobilbox hinterlassen, geben Sie bitte auch die Rückrufnummer bekannt. Ich rufe Sie unverzüglich zurück.
Verschwiegenheits-, Aussage- und Meldepflicht

Psychotherapeut*innen unterliegen gemäß Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990 ST0151, Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 zur „Ausübung der Psychotherapie“, der Verschwiegenheits-, Aussage- und Meldepflicht. Ausführliche Informationen dazu sind der Rechtsinformation des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) zu entnehmen. Gemäß § 15 Absatz 3–6 sind Psychotherapeut*innen bei schweren Straftaten und bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefährdung von Personen zur Anzeige bei der Kriminalpolizei oder bei der Staatsanwaltschaft verpflichtet. Eine gesonderte Anzeigepflicht besteht überdies bei Kindern, Jugendlichen, sowie gebrechlichen und nicht entscheidungsfähigen Personen. Sollte sich eine Anzeigepflicht ergeben, würde ich vorab die Situation im Rahmen der legalen Möglichkeiten mit Ihnen ausführlich besprechen.

Ärztliche Untersuchung oder ärztliche Zuweisung

Um einen Zuschuss zu den Therapiekosten seitens Ihres Versicherungsträgers genehmigt zu bekommen, bedarf es ab der 2. Therapieeinheit einer ärztlichen Bestätigung oder einer ärztlichen Zuweisung zur Psychotherapie. Um sicherzustellen, dass Ihre Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind, muss nach der 1. Psychotherapie-Sitzung eine ärztliche Untersuchung beim Haus- oder Facharzt/bei der Haus- oder Fachärztin, durchgeführt werden. Diese/dieser händigt Ihnen eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung bzw. eine Überweisung zur Psychotherapie aus. Bitte bringen Sie dieses Formular zur 2. Therapiestunde mit.

Bewilligungsantrag für Psychotherapie – Übermittlung an die Krankenkasse zwecks Bezuschussung

Nach Vorlage der ärztlichen Bestätigung oder der ärztlichen Zuweisung zur Psychotherapie erhalten Sie von mir einen Bewilligungsantrag für Psychotherapie. Auf diesem werden die entsprechende Diagnose laut ICD10, das beantragte Stundenkontingent, die therapeutische Schule u. a. angeführt. Der Antrag ist von Ihnen an den Versicherungsträger postalisch oder per E-Mail zu übermitteln. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über die Höhe der Bezuschussung bzw. des Selbstbehaltes.

Psychotherapie bei PROGES

Als Psychotherapeutin arbeite ich auch im Auftrag der Non-Profit-Organisation PROGES (pro Gesundheit), siehe https://www.proges.at/. In Oberösterreich bieten die Oberösterreichische Gesellschaft für Psychotherapie (OÖGP), PROGES und pro mente, Psychotherapie über die e-card an. Die Behandlungskosten werden meistens von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Für eine Inanspruchnahme ist im Vorfeld ein telefonisches Gespräch und eine Anmeldung bei der oö Clearingstelle für Psychotherapie unter 0800 20 25 33 erforderlich. Die Clearingstelle ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, und am Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr erreichbar.

Keine Gutachten

Gegenüber Ämtern und Behörden, Institutionen oder anderen Personen, verfasse ich keinerlei schriftliche therapeutische Stellungnahmen oder Gutachten. Bestätigungen über die Anwesenheit in meiner Praxis stelle ich hingegen aus.

Datenschutz

Zum Zweck der therapeutischen Dokumentation benötige ich Ihre Einwilligung für die Verarbeitung persönlicher Daten, wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Wohn-, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Überblick über diverse Settings im Rahmen von Psychotherapie und deren Preise.

Alle Settingformen dauern 50 Minuten. Falls Ihnen aus gesundheitlichen Gründen das Aufsuchen meiner Praxis nicht möglich ist, komme ich gerne zu Ihnen. Die Abgeltung von Fahrtkosten und Zeitaufwand erfolgt individuell.

  • Psychotherapeutische Einzelsitzung - € 100,00
  • Paar- und Familienberatung - € 130,00
  • Psychologische Beratung/Coaching für Einzelpersonen - € 100,00
  • Psychologische Beratung/Coaching für 2-3 Personen - € 130,00
  • Einzelsupervision im beruflichen Kontext - € 100,00
  • Gruppensupervision im beruflichen Kontext - € 130,00
  • Gruppensupervision im Ausbildungskontext: Es müssen mindestens 3 und es können höchstens 4 Personen an einer Gruppensupervision teilnehmen. Je mehr Teilnehmende, desto weniger tiefgreifend können die einzelnen Personen ihre Anliegen bearbeiten, weshalb die Gruppengröße auf maximal 4 Personen beschränkt ist. Mein Honorar pro 50-Minuten-Einheit beträgt bei 3 bis 4 Personen € 120. Die Einheit/Person kostet also, falls 3 Personen an der Supervision teilnehmen, € 40,-. Bei 4 Teilnehmer*innen kostet die Einheit € 30,-.

 

Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter diesem Link: KLICK