Psychotherapie

Logotherapie und Existenzanalyse nach Viktor E. Frankl

Die Logotherapie und Existenzanalyse wurde von dem österreichischen Neurologen und Psychiater Viktor E. Frankl (1905–1997) begründet. Ab 1926 entwickelte er diesen psychotherapeutischen Ansatz als Erweiterung der klassischen Psychotherapie, indem er die geistige beziehungsweise noetische Dimension des Menschen in den Mittelpunkt stellte.

Die noetische Dimension zeigt sich insbesondere in der menschlichen Fähigkeit, nach Sinn zu fragen, Stellung zu den Gegebenheiten des Lebens zu beziehen und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Nach Frankl ist das Streben nach Sinn eine grundlegende Motivation des Menschen und eine wesentliche Kraftquelle für die Bewältigung von Krisen, Leid und existenziellen Herausforderungen.

Die Logotherapie ist die praktische Anwendung dieses wert- und sinnorientierten Menschenbildes in Beratung und Psychotherapie. Sie unterstützt Menschen dabei, persönliche Werte zu erkennen, Sinnmöglichkeiten zu entdecken und auch unter schwierigen Lebensbedingungen einen innerlich bejahbaren Weg zu finden.

Die Existenzanalyse bildet die wissenschaftliche und philosophische Grundlage der Logotherapie. Sie wurzelt im existenzphilosophischen Denken und beschäftigt sich mit den Bedingungen eines gelingenden menschlichen Lebens. Ihr Ziel ist es, Menschen darin zu unterstützen, ihr Leben eigenverantwortlich, selbstbestimmt und in Würde zu gestalten.

Im Rahmen der existenzanalytischen Arbeit werden persönliche Haltungen, Entscheidungen und Werte reflektiert. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, was dem einzelnen Menschen Orientierung, Sinn und Halt gibt und wie ein authentischer und verantwortungsvoller Lebensvollzug gelingen kann.

Psychotherapie - Rahmenbedingungen

Die Tätigkeit von Psychotherapeut*innen, etwa Berufspflichten wie Verschwiegenheits-, Anzeige- und Mitteilungspflicht, ist seit 01. Jänner 1991 im Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990) geregelt. Sollte sich eine Anzeigepflicht ergeben, würde ich vorab die Situation im Rahmen der legalen Möglichkeiten mit Ihnen ausführlich besprechen. Das neue Psychotherapiegesetz, es regelt u. a. die Akademisierung der Psychotherapieausbildung, wird am 01.01.2025 in Kraft treten.

Um sicherzustellen, dass Ihre Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind, bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Dieses Formular muss zwischen der ersten und zweiten Therapie ausgestellt werden. Nach Vorlage der ärztlichen Verordnung erhalten Sie von mir einen Bewilligungsantrag für Psychotherapie. Der Antrag ist von Ihnen an den Versicherungsträger postalisch oder per E-Mail zu übermitteln.

Die Therapiekosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger vollständig oder anteilig übernommen. Informationen über die Höhe der Bezuschussung erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

Ich verfasse keine therapeutischen Stellungnahmen und Gutachten. Bestätigungen über die Anwesenheit in meiner Praxis stelle ich hingegen aus.

Zum Zweck der therapeutischen Dokumentation benötige ich Ihre Einwilligung für die Verarbeitung persönlicher Daten, wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Wohnadresse, E-Mail und Telefonnummer.

Psychotherapie - Nebenwirkungen

Eine Psychotherapie kann vorübergehend zu unerwünschten Effekten führen. Beispielsweise kann das Erinnern von belastenden Ereignissen negative Gefühle auslösen, die Stärkung des Selbstwertgefühls verändert möglicherweise das familiäre und soziale Beziehungsgefüge.

 

Angebote inkl. Preise

Alle Angebote dauern 50 Minuten.

  • Psychotherapeutische Einzelsitzung - € 110,-
    Falls Ihnen aus gesundheitlichen Gründen das Aufsuchen meiner Praxis nicht möglich ist, komme ich gerne zu Ihnen. Die Abgeltung von Fahrtkosten und Zeitaufwand erfolgt individuell.
  • Psychologische Beratung für Einzelpersonen - € 110,-
  • Paar- und Familienberatung - € 130,-
  • Beratung vor einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern - € 130,-, siehe KLICK.
  • Einzelsupervision im beruflichen Kontext - € 120,-
  • Gruppensupervision im beruflichen Kontext - € 130,-
  • Gruppensupervision im Ausbildungskontext - € 25,-